Die neue Datenschutzverordung, für jeden Verein ein Muss!
(1929 x gelesen)Die neue Datenschutzverordung, für jeden Verein ein Muss!
Was das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von jedem Verein verlangt. Die DSGVO wird verpflichtend für alle Vereine - Bei Missachtung können drastische Bußgelder und Strafen drohen (gem. Art. 83 DSGVO). Das Thema ist brisant - bis zum 26.Mai 2018 muss Ihr Verein die gesetzlichen Anforderung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 26. Mai 2018 für alle Vereine in Kraft. Sie wird sich auf Sie und Ihren Vereinsalltag auswirken, egal wie groß Ihr Verein ist. Wenn Sie zum Beispiel Daten zu Mitgliedern, Übungsleitern, Trainern oder Sponsoren verarbeiten, speichern oder nutzen, unterliegen Sie dem Bundesdatenschutzgesetz und der neuen DSGVO.
Wir laden Sie ein zu unseren Impulsvorträgen mit Informationen zur effizienten Umsetzung der DSGVO in Ihrem Verein.
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• Einführung in die gesetzlichen Gru