Totengedenkfeier der Böblinger Vereine
(1225 x gelesen)Totengedenkfeier der Böblinger Vereine
Liebe Vorstandskolleginnen und -kollegen,
viele von Ihnen sind schon seit Jahrzehnten dabei, andere sind neu hinzugekommen. Wir alle aber haben neben vielen schönen und interessanten Veranstaltungen auch die traurige Pflicht, unseren verstorbenen Vereinskameradinnen und -kameraden zu gedenken und tun dies gemeinsam seit vielen Jahren am Totensonntag in der Aussegnungshalle am Böblinger Waldfriedhof. Die Feierstunde wird musikalisch von einem unserer Mitgliedsvereine umrahmt und gibt uns die Möglichkeit, würdevoll unserer Verstorbenen zu gedenken.
Die Namen werden dann von den jeweiligen Vereinsvorsitzenden verlesen, die bitte auf der rechten Seite in den ersten Reihen Platz nehmen sollen.
Wir laden Sie alle und natürlich besonders auch die Angehörigen ein, an der diesjährigen Feierstunde am
Sonntag, 25.11.2018 um 11:15 Uhr, Aussegnungshalle am Waldfriedhof, Maurener Weg 130, 71034 Böblingen
Veranstaltungsmanagement
für Böblinger Vereine, Initiativen und Gruppen
Eine Veranstaltung durchzuführen braucht viel Organisation. Welche gesetzlichen und kommunalen Regelungen müssen berücksichtigt werden? Was ist bei der Bewirtung mit Lebensmitteln zu beachten? Welche Sicherheitsvorkehrungen braucht es, was ist mit GEMA-Gebühren und städtischen Unterstützungsleistungen? Auf diese und andere Fragen bekommen Sie Antworten, eine Broschüre mit städtischen Ansprechpartnern und weitere Unterlagen.
Dienstag, 8. Mai 2018
18.00 bis 21.00 Uhr
Treff am See, Poststraße 38, im Saal
5,00 Euro für Imbiss und Unterlagen. Teilnehmerzahl begrenzt.
Anmeldung erforderlich bis Dienstag, 1. Mai unter 07031/ 669-9907 oder treffamsee@boeblingen.de
Referenten: Heike Lück und Stephanie Rebmann, Fachstelle BE
Eine Veranstaltung der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement
Die neue Datenschutzverordung, für jeden Verein ein Muss!
(1928 x gelesen)Die neue Datenschutzverordung, für jeden Verein ein Muss!
Was das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von jedem Verein verlangt. Die DSGVO wird verpflichtend für alle Vereine - Bei Missachtung können drastische Bußgelder und Strafen drohen (gem. Art. 83 DSGVO). Das Thema ist brisant - bis zum 26.Mai 2018 muss Ihr Verein die gesetzlichen Anforderung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 26. Mai 2018 für alle Vereine in Kraft. Sie wird sich auf Sie und Ihren Vereinsalltag auswirken, egal wie groß Ihr Verein ist. Wenn Sie zum Beispiel Daten zu Mitgliedern, Übungsleitern, Trainern oder Sponsoren verarbeiten, speichern oder nutzen, unterliegen Sie dem Bundesdatenschutzgesetz und der neuen DSGVO.
Wir laden Sie ein zu unseren Impulsvorträgen mit Informationen zur effizienten Umsetzung der DSGVO in Ihrem Verein.
Themen | Inhalte
• Einführung in die gesetzlichen Gru